Im Jahr 2011 und 2012 habe ich an einigen Ausbildungsmaßnahmen der Zuchtrichterausbildung der EZFG e.V. teilgenommen.
Ein Anwärter für die Tätigkeit als Zuchtrichter der EZFG e.V. hat im Rahmen seiner Ausbildung wenigstens folgende Nachweise zu erbringen (Stand: Nov. 2010):
Am 23. 03.2013 habe ich die Mitgliedschaft in der EZFG e.V. gekündigt und damit auch die Ausbildung zum Zuchtrichter der EZFG e.V. beendet.