Im Rahmen meiner Ausbildung zum Zuchtrichter habe ich am 04.03.2012 in Bad Salzuflen an einer Hausbeurteilung von 2 Elos teilgenommen.

Vielen Dank an die Zuchtrichterin Anja Frantzen (Elos vom Elfenhain) für die souveräne, geduldige und angenehm entspannte Bewertung, bei der wir Zuchtrichteranwärter unter Anjas strengen Augen weitgehend selbständig tätig werden durften. Begleitet mit vielen Ratschlägen, Hinweisen, Erklärungen rund um die Bewertung, als auch bezüglich weiterer Fortbildungsmaßnahmen und Literatur usw. Vielen Dank Anja! Wieder einmal habe ich einiges dazu gelernt.

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Seit Juli 2010 bin ich Zuchtwart der EZFG e.V. und somit befugt, im Auftrag der EZFG e.V. eine Zuchtstättenabnahme vorzunehmen. Hierbei werden u.a. die örtlichen Gegebenheiten und Umstände dahingehend überprüft, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, die seitens der EZFG an eine Zuchtstätte gestellt werden.

Darüber hinaus bin ich als Zuchtwart berechtigt, eine Wurfabnahme für Elo Würfe durchzuführen. Bei der Wurfabnahme, die zumeist im Alter der Welpen von 8 Wochen stattfindet, werden die Welpen auf verschiedene gesundheitliche Aspekte überprüft, wie Nabelbruch, Knickrute, Wolfskralle, Hodenstand, Pigmentierung usw. Außerdem wird der Allgemeinzustand der Mutterhündin sowie die Aufzuchtsbedingungen einer neuerlichen Prüfung unterzogen.

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Im Jahr 2011 habe ich die Zuchtrichterausbildung der EZFG e.V. begonnen.

Ein Anwärter für die Tätigkeit als Zuchtrichter der EZFG e.V. hat im Rahmen seiner Ausbildung wenigstens folgende Nachweise zu erbringen (Stand: Nov. 2010):

  • Er muss auf mindestens 2 Elo-Treffen der EZFG als Anwärter im Bewertungsring gemeinsam mit den beauftragten Zuchtrichtern teilgenommen haben.
  • Er muss an mindestens 50 Beurteilungen von Zuchtrichtern der EZFG als Anwärter tätig gewesen sein.
  • Die Beurteilungen müssen mit mindestens 3 verschiedenen, erfahrenen Zuchtrichtern durchgeführt worden sein.
  • Als Nachweis über die stattgefundenen Beurteilungen hat der Zuchtrichteranwärter Buch zu führen.
  • Da ein Zuchtrichter auch die Aufgaben eines Zuchtwartes ausüben kann, muss der Zuchtrichteranwärter mindestens 3 Würfe mit mindestens 2 unterschiedlichen Zuchtwarten oder Zuchtrichtern abgenommen haben.
  • Zum Ende der Anwartschaft hat der Zuchtrichteranwärter eine Prüfung abzulegen.
  • Im Rahmen seiner Ausbildung soll der Anwärter an kynologischen Kursen/Seminaren teilnehmen.
  • Pflicht ist wenigstens die Teilnahme an einer 6-tägigen Ausbildungsveranstaltung der Zuchtrichter der EZFG.
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Im Rahmen meiner Ausbildung zum Zuchtrichter habe ich am 20.02.2012 in Hilchenbach/Siegerland an einer Hausbeurteilung von 3 Elos teilgenommen.

Vielen Dank an die Zuchtrichterin Bettina Brömme (Elos vom Aufspringbach) für die ausführlichen und kompetenten Einweisungen, die geduldigen Erklärungen und die vielen Tipps. Auch wenn so ein "Beurteilungstag" immer sehr zeitaufwändig und anstrengend ist, macht es doch sehr viel Spaß und ich lerne jedesmal dazu. Vielen Dank!

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